An der Verlässlichkeit der Hirntod-Feststellung in deutschen Krankenhäusern hatte es zuletzt immer wieder Kritik gegeben. Mehrere Zwischenfälle wurden bekannt, bei denen Ärzte den Hirntod von Organspendern nicht nach den vorliegenden Richtlinien festgestellt hatten und die Körper der Betroffenen zur Organentnahme freigegeben hatten.
Die Regeln für die Feststellung des Hirntods werden strenger. Das berichtet die „Süddeutsche Zeitung“. Demnach hat das Bundesgesundheitsministerium die vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer (BÄK) erarbeiteten neuen Richtlinien vor kurzem genehmigt.
Damit werden die Anforderungen an Ärzte, die den Hirntod feststellen dürfen, erheblich strenger. Einer der zwei Ärzte, die dafür erforderlich sind, muss künftig ein Facharzt für Neurologie oder Neurochirurgie sein, schreibt die SZ. Die alte Richtlinie aus dem Jahr 1997 hatte lediglich „eine mehrjährige Erfahrung in der Intensivbehandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen“ verlangt.
Neu ist auch, dass die Krankenhäuser, in denen die Hirntoddiagnostik stattfindet, stärker in die Pflicht genommen werden. Diese müssten „Verfahren zur Qualitätssicherung vorhalten“, heißt es jetzt. Dabei ist es den Häusern allerdings freigestellt, welche Verfahren sie anwenden. Dies könne „im Rahmen von freiwilligen Verfahren, ärztlichen Qualitätszirkeln oder internen Audits umgesetzt werden“, heißt es in der Richtlinie. Kritikern sind die neuen Regeln nicht scharf genug.
Die nicht näher definierte Qualitätssicherung in den Kliniken solle wohl nur eine flächendeckende Statistik mit größerer Aussagekraft über die Fehler in der Hirntoddiagnostik verhindern, sagte der Transplantationschirurg Gundolf Gubernatis der SZ, der viele Jahre geschäftsführender Arzt der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) war und sich seit langem für mehr Qualität in der Hirntoddiagnostik einsetzt. Die neue Facharzt-Regelung begrüßte Gubernatis. Allerdings vermisst er auch hier konkretere Anforderungen.
Eine Zusatzqualifikation oder ein Nachweis, dass die Ärzte, die den Hirntod feststellen, die entsprechenden Kenntnisse auch besitzen, werde weiterhin nicht gefordert, kritisierte Gubernatis. „Damit sind die Nachbesserungen aus meiner Sicht nicht ausreichend.“ An der Verlässlichkeit der Hirntod-Feststellung in deutschen Krankenhäusern hatte es zuletzt immer wieder Kritik gegeben.
Mehrere Zwischenfälle wurden bekannt, bei denen Ärzte den Hirntod von Organspendern nicht nach den vorliegenden Richtlinien festgestellt hatten und die Körper der Betroffenen zur Organentnahme freigegeben hatten. Daran waren auch immer wieder Fachärzte für Neurologie oder Neurochirurgie und auch Universitätsklinika beteiligt.
Erst im Dezember 2014 war es in Bremerhaven zu einem schweren Zwischenfall gekommen, als die schon laufende Organentnahme bei einer Frau durch einen Mitarbeiter der DSO gestoppt wurde, weil der Hirntod nicht fachgerecht festgestellt worden war. Lebenden seien aber in keinem Fall Organe entnommen worden, hatte die BÄK stets versichert. Das Bundesgesundheitsministerium wollte die überarbeitete Richtlinie auf Anfrage nicht bewerten.
„Spätestens mit der Feststellung des Hirntodes entfällt die Pflicht (und das Recht) des Arztes, therapeutisch ausgerichtete Maßnahmen zu ergreifen.[11] Daher können sich die organprotektive Intensivtherapie und die Vorbereitungen zur Organentnahme und Transplantation nur mit Zustimmung zur Organspende anschließen. Falls einer Organspende nicht zugestimmt wurde, wird die medizinische Therapie in der Regel beendet und das Beatmungsgerät abgestellt. Eine Ausnahme könnte eine bestehende Schwangerschaft sein.“
http://de.wikipedia.org/wiki/Hirntod#Bedeutung_hinsichtlich_Organspende
Organspende, Organhandel und das Geschäft mit den lebenden Leichen
Es gibt keinerlei Heilung durch eine Organtransplantation. Eine Lebensverlängerung durch teure Massnahmen und Verfahren, die gleichzeitig die Lebensqualität mindern, bedeutet ein leidvolles Dahinvegetieren.
…
Einsichten, die es in sich haben
Einige hochinteressante Einsichten und Überlegungen werden im Interview von Dr. med. Manfred Doepp vorgetragen. Das Gesundheitszentrum QuantiSana in Bichwil befürwortet keine Organ-Transplantationen und veranlasst auch keine. Das Übertragen von Zellen und ganzen Organen verletzt die Identität eines Menschen. All dies geschieht nur als vermeintlich lebensverlängernde Massnahme. Angst vor dem Tod und Tabuisierung des Todes motivieren Ärzte und Patienten. Wegen der materiellen und profitorientierten Betrachtungsweise spielt die Lebensqualität von Patienten eine untergeordnete Rolle. Das Immunsystem einiger Menschen stösst Organe trotz verabreichter Immunsupressiva [5] ab, in jedem Fall machen die zusätzlichen Wirkungen solcher chemischen Medikamente den Patienten zu schaffen. Die Lebensqualität leidet erheblich. Die Situation ist weder naturgemäss noch natürlich, sondern mit einem lebenslangen Stellungskrieg gegen das eingesetzte Organ vergleichbar.
Wird ein Organ transplantiert, dann enthält es die Gene, die Epigenetik [6] und das Informationsfeld des spendenden Menschen. Der empfangende Mensch ist mit allen Konsequenzen konfrontiert, die sich daraus ergeben. Der Versuch, zwei Menschen in einem Organismus zu vereinen, ist bereits ein faustdicker Konflikt und ein haushohes Dilemma auf materieller Ebene. Schon beim Aufwachen aus der Narkose sind Organempfänger mit der Wesensveränderung konfrontiert. Die Psychiatrie tut sich sehr schwer mit Patienten, die unter einer Persönlichkeitsspaltung oder unter multiplen Persönlichkeiten leiden, ohne dass diesen Zellen oder Organe von Fremden übertragen worden sind.
Durch eine Organtransplantation ist keine Heilung möglich. Statt lebenslang nach Heilung zu streben, suggeriert der materialistische Medizinbetrieb eine Lebensverlängerung durch teure Massnahmen und Verfahren, die gleichzeitig die Lebensqualität mindern. Wesentlich heilsamer für die Seele ist, in Frieden dem Tod in die Augen zu schauen und zu sterben. Denn wir sind nicht unser Körper, wir sind unsere Seele. Genau das ist im westlichen Wertesystem ein Tabubruch, der mit allen juristischen und medizinischen Mitteln bekämpft wird, um finanzielle Profite durch leidende Patienten einzufahren.
http://www.prmaximus.de/120638
LikeLike
Was wir brauchen ist ein Verbot der „Hirntod“-„Diagnostik“.
Wer Hirntod-Diagnostik betreibt, der muss für mindestens 10 Jahre hinter Schloss und Riegel ohne die Möglichkeit, vor Ablauf dieser 10 Jahre entlassen zu werden.
LikeLike